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Erlaubnis für Geocaches

Vorweg: Dieser Beitrag gibt die Situation in Nordrhein-Westfalen wieder. In anderen Bundesländern funktioniert aber vieles auf ähnliche Weise.

Für welche Geocaches brauche ich eine Erlaubnis?



Grundsätzlich braucht jeder Cache eine Erlaubnis. Aus den Guidelines:

Mit Einreichen eines Cachelistings versichert Du uns, dass Du eine entsprechende Erlaubnis hast, den Cache in dem gewählten Gebiet zu verstecken.
Quelle: http://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx#permission

In den meisten Fällen gehen die Reviewer davon aus, dass die Erlaubnis vorliegt - in welcher Form auch immer. Das kann auch die einfache Duldung sein.

Unter anderem in folgenden Fällen fragen die Reviewer in NRW aber beim Review nach der Erlaubnis:

  • Nachtcaches

  • Klettercaches

  • Lost Places

  • Powertrails



Welche Vorteile hat eine explizite Erlaubnis?



Wenn man es allein auf die Duldung eines Caches ankommen lässt, besteht das Risiko, dass Grundbesitzer, Jäger usw. die Sache doch anders sehen und die Entfernung des Caches verlangen. Groundspeak respektiert die Wünsche der Grundbesitzer, Listings werden dann sofort archiviert.

Wer dagegen vorher die Erlaubnis einholt, weiß woran er ist. Es sind dann auch Dinge möglich, die man sich sonst nicht trauen würde bzw. die gegen die Guidelines verstoßen. Wer vorher fragt, wird meist viel freundlicher empfangen. Problematische Sachen lassen sich noch vor dem Verstecken mit dem Grundbesitzer/Jäger klären und abändern.

Auch die Muggelgefahr wird deutlich reduziert: viele Waldbauern, Förster, Jäger und Naturschützer wissen es nicht besser und entfernen störende Caches vor Ort, anstatt sie bei geocaching.com zu melden.

Welche Form muss die Erlaubnis haben?



Die Erlaubnis kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der häufigste Fall dürfte eine mündliche Erlaubnis sein. In diesem Fall bitte Name, Funktion (Jäger/Förster/Eigentümer/...) und Kontaktmöglichkeit des Ansprechpartners in der Reviewer-Note angeben.

Von wem brauche ich die Erlaubnis?



Ein Cache im Wald oder in der freien Landschaft sollte mindestens mit dem Jäger und dem Waldbauern/Förster abgeklärt sein. Liegt der Cache im Naturschutzgebiet, sollte das zusätzlich mit der Naturschutzbehörde bzw. deren Vertretern abgeklärt werden. Wenn man Glück hat, klärt der Förster die Erlaubnis hinsichtlich Jagd und Naturschutz gleich mit ab - einfach danach fragen.

Auf Privatgelände in der Stadt müssen Caches mit dem Besitzer abgesprochen sein. Einfache Caches im öffentlichen Verkehrsraum sind meistens OK, sofern die dortigen Regeln beachtet werden. Sobald es an's Klettern, Kriechen oder Verändern von öffentlichem Eigentum geht, muss dies mit der Stadt/Kommune abgesprochen sein.

Wo finde ich Ansprechpartner?



Grundsätzlich sollte man versuchen einen Ansprechpartner zu finden, der sich mit den lokalen Gegebenheiten tatsächlich auskennt. Um so höher man in der Behörden- oder Besitzerhierarchie nachfragt, um so eher wird man es mit Bürokraten zu tun haben. Diese fällen dann eher eine ablehnende Grundsatzentscheidung statt den einzelnen Cache zu erlauben.

Man kann die höheren Behörden bzw. Grundbesitzer- und Jagdverbände aber dazu nutzen, den lokalen Ansprechpartner zu finden. Man fragt dann dort nicht wegen einem Geocache an, sondern ganz allgemein "Wer betreut das Gebiet XY vor Ort?".

Natürlich kann man auch direkt vor Ort herum fragen. Der nächstgelegene Bauer kennt meist die Namen von Jäger und Förster.

Ansprechpartner Wald



Ein guter Anlaufpunkt ist die Website von Wald und Holz NRW: http://www.wald-und-holz.nrw.de/. Dort kann man sich über die Regionalforstämter bis zu den Förstern vor Ort durchklicken und findet dort Kontaktmöglichkeiten.

Wald und Holz NRW führt auch die Forstaufsicht für Privatwälder durch und kennt daher die Waldbauern/Besitzer dieser Wälder. Es kann allerdings sein, dass man aus Datenschutzgründen keine Kontaktdaten nennen kann. Es empfiehlt sich daher der umgekehrte Weg: Man gibt seine eigenen Kontaktdaten preis und bittet den Förster, diese an den Waldbauern oder Besitzer weiter zu leiten.

Wenn man bereits Kontakt zum Jäger hat, kann man auch diesen fragen.

Ansprechpartner Jagd



Ein guter Anlaufpunkt ist die Website des Landesjagdverband NRW: http://ljv-nrw.de/. Dort kann man sich zu den Kreisjägerschaften und teilweise bis zu den einzelnen Hegeringen durchklicken und findet dort Kontaktmöglichkeiten.

Wenn man bereits Kontakt zum Förster hat, kann man auch diesen fragen.

Ansprechpartner Naturschutz



Ein guter Anlaufpunkt ist die untere Landschaftsbehörde. Diese ist in NRW bei der jeweiligen Kommune bzw. kreisfreien Stadt angesiedelt. Oft läuft diese Behörde unter dem Namen "Umweltamt". Die meisten Kommunen/Städte haben Websites auf denen man Kontaktdaten findet.

Die einzelnen Naturschutzgebiete werden meist ehrenamtlich von BUND, NABU oder anderen Vereinen betreut. Die untere Landschaftsbehörde kann den Kontakt zu diesen Betreuern vermitteln.

Im Nationalpark Eifel ist die Nationalparkverwaltung der Ansprechspartner: http://www.nationalpark-eifel.de/.

Öffentliche Flächen/Parks



Ansprechpartner für öffentlichen Verkehrsraum, ist meistens das Ordnungsamt bei der Kommune bzw. kreisfreien Stadt. Bei Parks und anderen Grünflächen findet man beim Grünflächenamt Ansprechpartner. Die meisten Kommunen/Städte haben Websites auf denen man Kontaktdaten findet.

Öffentliche Flächen im Ruhrgebiet



Im Ruhrgebiet gibt es eine ganze Reihe ehemals industriell genutzter Flächen, die nun zu öffentlichen Parks umgestaltet wurden. Das können alte Abraumhalden sein oder ehemalige Stahlfabriken. Die Mehrzahl dieser Flächen wird vom Regionalverband Ruhr betreut. Ansprechpartner findet man auf deren Website: http://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr.html

Trackbacks

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Kommentare

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Henny-R am :

Hallo!
Ich habe eine Frage und eine Anmerkung.

Die Frage bezieht sich auf die Powertrails. Gibt es da inzwischen eine ofizielle Definition?

Die Anmerkung bezieht sich auf die Öffentlichen Parks und Grünflächen. In der Kommune in der ich arbeite ist dafür die ABteilung Grunflächen des Fachbereichs Forst und Grünanlagen zuständig. Der Leiter des Fachbereichs ist der "Oberförster".

Sondernutzung müßte über das Ordnungsamt beantragt werden, aber die ist kostenpflichtig. Für eine einfache Erlaubnis müßte der zuständige Objektbetreuer angesprochen werden.

Das Ordnungsamt ist für öffentliche Plätze zuständig, aber auch nur dann wenn es nicht Straßenverkehrsraum ist. Klassisch ist hier der Marktplatz, der wird vom Marktmeister betreut, der in NRW dem Bereich Ordnung und Sicherheit zugeordnet wird.

Schönen Gruß
Henny-R

Roland Dieterich am :

Eine genaue Definition von Powertrail gibt es nicht. Grob gesagt sind es mehrere Caches in einem bestimmten Gebiet.

Eine Zahl kann man da nicht nennen. Es kann sein, dass Reviewer bereits bei drei Dosen nach der Erlaubnis fragen - z.B. wenn es im Naturschutzgebiet ist. Es kann ebenso sein, dass bei hundert Dosen nicht gefragt wird - z.B. weil sie in 800 Meter Abstand entlang eines Radwegs liegen.

Danke für den Hinweis mit dem Grünflächenamt. Ich habe das im Beitrag ergänzt.

Mietzekater am :

Erlaubnis bei Klettercaches finde ich unter bestimmten Vorraussetzungen mehr als übertrieben. Nehmen wir an, zu klettern wäre eine QTA auf einem Klettersteig oder einer Kletterroute im Felsen, dann wäre eine Erlaubnis mehr als übertrieben. Früher war es alles einfacher, aber dank der vielen Powertrails hat das Hobby viel negatives Aufsehen erregt, was nicht hätte sein müssen. Manchmal muss man halt sein Hirn schon vor der Dose benutzen.

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